Vermuten Sie, dass ihr Kind an Legasthenie und/ oder Dyskalkulie leidet?
Als Psychologin und diplomierte Legasthenie- und Dyskalkulietrainerin teste ich Ihr Kind mit standardisierten psychologischen und pädagogischen Verfahren aus.
Was ist Legasthenie und Dyskalkulie?
Legasthenie und Dyskalkulie sind keine Krankheiten, Störungen, Behinderungen oder Schwächen. Probleme beim Erlernen des Schreibens, Lesen und/oder Rechnen haben absolut nichts mit der Intelligenz des Betroffenen zu tun, sondern lediglich damit, dass die Sinneswahrnehmungen der Betroffenen anders ausgebildet sind.
Diese werden mit dem AFS- Test überprüft. Das A steht dabei für die Aufmerksamkeit, die oft nicht ausreichend vorhanden ist, weil das Denken und Handeln des Kindes oft nicht in Einklang stehen. Das F steht für die Funktionen. Damit sind verschiedene Sinneswahrnehmungen gemeint. Kinder mit Legasthenie und/ oder Dyskalkulie nehmen bestimmte Sinneseindrücke anders wahr. Durch die Testung kann ermittelt werden, welche Teilleistungen (akustisch, optisch, Raumwahrnehmung) besonders betroffen sind. Das S steht für Symptom. Das sind die Fehler, die Ihr Kind wegen der veränderten Aufmerksamkeit und Sinneswahrnehmungen macht.
Bei einem Training ist es wichtig, all diese Bereiche ausreichend zu trainieren, damit es zu einer Verbesserung
Wie erfolgt die Austestung?
Die Austestung und Diagnose kann erst gestellt werden, wenn das Kind das Lesen und Schreiben erlernt. Die Testung sollte dann so früh wie möglich stattfinden.
Es findet dabei eine umfassende Anamnese statt, normierte und altersadäquate Lese- und Schreibtests, Abklärung der kognitiven Leistungsfähigkeit, sowie ein AFS- Test zur Überprüfung der Aufmerksamkeit (A), der Sinneswahrnehmungen (Funktion-F) und bestimmter Symptome (S). Anhand der ausgewählten Verfahren kann abgelesen werden, in welchen Bereichen ein späteres Training ratsam und erforderlich ist.
Im Anschluss daran führe ich mit Ihnen ein Gespräch über die besonderen Bedürfnisse Ihres Kindes. Gerne schreibe ich auch ein psychologisches Gutachten, welches der Schule vorgewiesen werden kann. Dies ist besonders wichtig, wenn es darum geht, einen Nachteilsausgleich zu beantragen.